Grundsätzlich ging und geht es bei unseren Planungen als Generalübernehmer um vorausschauendes, verantwortungsvolles, damit sinnvolles Bauen individueller Immobilien – und zwar sinnvoll aus der Perspektive von Bauherren, Investoren oder wie im Parkhausbereich, zusätzlich der Betreiber.
Ergo, es geht um wertestabiles und nicht nur treibhausgasreduziertes Bauen für unsere Auftraggeber.
Bei Immobilien im Wohnungsmarkt geht es von jeher um Lage und langfristige Wertsteigerung. Also, so war unsere Überlegung, warum sollten diese Optionen nicht auch für den Parkhausbau sinngebend umgesetzt werden? Warum muss ein Parkhaus für Jahrzehnte ein Parkhaus bleiben? Und was muss bedacht werden, um eine inkludierte Anders -, Neu-, oder Mehrfachnutzung von vorneherein optional zu implementieren?
So entstand PARK»RAUM, eine Submarke von Johannes Bau und zugleich ein Kooperationslabel zusammen mit dem internationalen Hersteller schlanker, wandelbarer Tragwerke und Deckensysteme, DW Systembau, sowie dem Hersteller nachhaltiger Abdichtungstechnik, Hofmeister Gussasphalt.
Das definierte Ziel: Parkhaus-Immobilien als wartungsarmes Parkhaus oder als ein von vornherein umnutzungsfähige bzw. rückbaufähig Alternative in F90 anbieten zu können.
Beispiel für ein Gewerbe-Mix-Parkhaus von PARK»RAUM (in Kiel, Wunderino-Arena); unten Gewerbebau in F90, oberhalb Parkhaus für den angebauten Hoteltrakt.
Die multifunktionale Nutzung von Nichtwohngebäuden ist nur einer unserer Schritte, um innovative Bauweisen als sinnvolle Nachhaltigkeit vorzugeben. Denn selbstverständlich spielen ebenfalls schlankere, ressourcenschonende Tragwerks - und Deckensysteme eine ressourcensparende Nachhaltigkeits-Rolle. Und natürlich ist in dem Kontext eine Rückbaufunktion im Sinne der Kreislaufwirtschaft ein Ziel, was nicht aus den Augen gerät. Ganz im Gegenteil!
Wer sich mit unseren bisher gebauten PARK»RAUM-Immobilien beschäftigt hat, wird feststellen, dass Johannes Bau bisher noch kein umnutzungsfähiges Parkhaus in F90-Bauweise gebaut hat, außer der Parkhäuser, die einen Gewerbekomplex im Erdgeschossbereich benötigten. Gut 10 Prozent Mehrkosten für so eine innovative Immobilie sind eben ein klares Entscheidungskriterium dagegen. Abgesehen vom Bauort, der seine baurechtlichen, wie sinnvollen Grenzen aufzeigt. Logisch, wer ein Parkhaus in einem industriellen Gewerbegebiet baut, wird erstens keine Umnutzung in Wohnraum benötigen und zum anderen für dieses Gebiet keine Mehrfachnutzung beantragen können. Aber wie sieht es in Stadtgebieten aus, wo allein das Grundstück einen hohen Wert beträgt? Eine multifunktionale Immobilie, umnutzungsfähig in Gewerbe, Lagerraum, Büro oder Wohnraum (oder alles gleichzeitig) erfüllt einen nachhaltige wie ökonomischen Plan, nicht nur hinsichtlich der derzeitigen Stadtentwicklungsplänen. Das gleiche gilt für Wohngebiete oder Quartiersentwicklungsgebiete.
Um auf die Headline dieses Meinungsartikels zurückzukommen: Von umnutzungsfähigen Immobilien können all diejenigen profitieren, die den „gebauten Raum“ über viele Jahrzehnte als genau das betrachten. Und „sinnvoll genutzter Raum“ hat allein per Definition einen Wert. Jederzeit – auch für zukünftig anstehende Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen.